Gewalt in der Partnerschaft

Gewalt in der Partnerschaft ist relativ häufig - Informationen für Betroffene

Gewalt in der Partnerschaft
© Miriam Dörr - Fotolia.com

Gewalt in der Partnerschaft. Hilfe für Frauen, deren Partner sie bedroht.

Gewalt in der Partnerschaft ist nicht so selten. Es sollen etwa 25 Prozent der Frauen schon einmal zum Opfer gewalttätiger Handlungen geworden sein. Nicht immer geht es dabei um körperliche Gewalt. Auch verbale Demütigungen oder harsche Kritik sind eine Form der Gewalttätigkeit.

Körperliche Gewalttätigkeit schleicht sich in der Regel langsam in eine Beziehung ein und steigert sich in dem Maß, in dem der Bedrohte still hält und die Gewalt duldet. Am Anfang stehen meist verbale Demütigungen oder Demütigungen durch abwertendes Verhalten.

Gebietet der Gedemütigte keinen Einhalt, lässt er es zu, dass der Partner so mit ihm umspringt, dann wird dieser mutiger und es ist nur ein kleiner Schritt hin zu körperlicher Gewalt und Mobbing. Gewalt ist immer Ausdruck großer Hilflosigkeit auf Seiten des Gewalttätigen. Er weiß sich nicht anders zu helfen.

Es fehlen ihm die Worte, um Konflikte anzusprechen und zu bereinigen. Und der Gewalttätige hat nur eine geringe Selbstkontrolle. Viele Frauen, die zum Opfer von Gewalt in der Ehe wurden, suchen die Schuld erst mal bei sich. Deshalb tun sich Betroffene schwer, sich zu trennen oder den Täter in die Schranken zu weisen.

Wenn Sie Opfer von Handgreiflichkeiten oder körperlicher Gewalt sind, dann müssen Sie sich wehren - nicht körperlich, aber verbal. Sie müssen Ihrem Partner klipp und klar sagen, dass das nicht läuft und Sie das nicht akzeptieren.

Nützt dies nichts, dann ist die Trennung oder Scheidung leider der einzige Ausweg. Wenden Sie sich an ein Frauenhaus in Ihrer Stadt und lassen sich beraten.

Beachten Sie jedoch unbedingt: verlassen Sie Ihren Mann ohne ihm mitzuteilen, dass Sie gehen und vor allem, wohin Sie gehen.

D.h. teilen Sie ihm auf gar keinen Fall mit, wo Sie zu erreichen sind. Sie sollten sich auch eine neue Handynummer geben lassen, um einem möglichen Telefonterror zu entgehen. Gehen Sie zur Polizei. Diese kann Ihrem Mann eine sogenannte Platzsperre aussprechen, die es ihm verbietet, Ihre Wohnung zu betreten. Und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

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