Sexuelle Gewalt in der Partnerschaft - wie damit umgehen?
Vergewaltigung in der Partnerschaft ist eine strafbare Handlung. Ein durch Gewalt erzwungener, nur von einer Seite geforderter Geschlechtsverkehr zerstört das Vertrauen in den Partner*in massiv. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unser/e Partner*in unsere körperlichen und seelischen Grenzen akzeptiert. Wenn einer keinen Sex will, dann muss der andere seinen Wunsch zurückstellen. Wer Opfer sexueller Gewalt ist, schämt sich häufig dafür und traut sich nicht, sich Hilfe zu holen. Manchmal gibt das Opfer sich selbst die Schuld dafür, dass der/die Partner*in sich so verhalten hat. Hilfreich ist es, wenn man sich z.B. mit Mitarbeiterinnen eines Notrufs bespricht, ob eine Strafanzeige Sinn macht.
Kommt es infolge sexueller Gewalt zu einer Körperverletzung kann/sollte die Polizei informiert werden. Zivilrechtlich kann die Polizei einen bis zu 14 Tage dauernden Platzverweis für den Partner aussprechen, d.h. der Partner muss die Wohnung verlassen und darf in dieser Zeit nicht in die gemeinsame Wohnung kommen. Durch eine einstweilige Verfügung kann ein Kontaktverbot ausgesprochen werden. Beim Familiengericht kann auch ein Eilantrag auf eine Wohnungszuweisung gestellt werden.
Die sexuelle Gewalt durch den/die Partner*in kann bei den Betroffenen erhebliche psychische Folgen haben, die ihr Leben beeinträchtigen. So können z.B. immer wieder die Erinnerungen an diesen Vorfall hochkommen, Schlafstörungen, Depressionen, Ängste, Essstörungen auftreten, die Selbstachtung geht verloren. Es kann zu einem Rückzug von anderen und zu Suchtverhalten kommen. Dann ist eine psychotherapeutische Unterstützung dringend anzuraten.
Zartbitter - Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch
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