Ehevertrag für das Zusammenleben ohne Trauschein

Ein Ehevertrag ist vielleicht unromatisch aber praktisch. Fast zwei Drittel aller Ehen werden geschieden. Ein Ehevertrag kann hier wertvoll sein.

Ehevertrag für das Zusammenleben ohne Trauschein

Ein Ehevertrag, den man macht, ehe man sich das Ja-Wort gibt, ist vielleicht unromantisch, aber praktisch.

Auch wenn wir keinen Ehevertrag abschließen, dann schließen wir mit unserem Ja-Wort dennoch einen ab, nämlich den gesetzlichen.

Dieser regelt - ohne dass wir das selbst tun müssen, alle Fragen des Unterhalts, des Vermögens und der Rente im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Ein Ehevertrag ist praktisch, da er in Friedenszeiten, dann wenn man noch gesprächs- und kompromissbereit ist, all das regelt, worüber man sich im Falle einer Scheidung bis aufs Blut streitet.

D.h. ein Ehevertrag spart im Ernstfall Anwalts- und Gerichtskosten, da diese nach dem Streitwert berechnet werden.

Wenn es aber nichts gibt, worüber man sich streiten kann - weil das bereits in einem Ehevertrag geregelt ist - dann kann man auch den kostengünstigen Weg der Online-Scheidung gehen.

Ein Ehevertrag ist auf jeden Fall dann sinnvoll, wenn beide Partner eine Form des Zusammenlebens praktizieren wollen, die vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen und damit auch nicht geregelt ist, etwa ein Zusammenleben ohne Trauschein.

Ich erlebe in meinem Umfeld sehr häufig, dass Menschen nach einer Trennung nicht mit dem Verlust des Partners umgehen können. Deren einstige Liebe schlägt in Hass und Habgier um. Aus Rache und als Entschädigung wollen die Verlassenen zumindest Geld und Gut des Partners, der gegangen ist, und den sie nicht festhalten konnten. Ja, manchmal werfen sie ihn sogar aus der Wohnung, ohne ihm sein Eigentum vorab zu übergeben. Würde es da nicht Sinn machen, sein Hab und Gut schon am Anfang einer Beziehung besser abzusichern, etwa in Form eines Ehevertrages?

Sie haben Recht mit Ihrer Beobachtung. Wenn die Liebe in Hass umschlägt und Menschen sich als Opfer fühlen, dann suchen sie nach Möglichkeiten, die Gerechtigkeit quasi wieder ein klein wenig herzustellen.

Da sie den Partner nicht ändern und nach einer Trennung meist auch nicht wieder zurückholen können, können die gemeinsamen Kinder und das Hab und Gut Angriffspunkte bilden.

Andere wunden Punkte sind z.B. den guten Ruf des Partners zu schädigen, ihm beim Chef oder Finanzamt anzuschwärzen oder seine Ruhe durch Telefonterror zu stören.

Es ist zwar sehr bedauerlich, dass Menschen zu solchen Taten bereit sind, jedoch können wir letztendlich alle zu einem solch unfairen Verhalten gelangen.

Wir müssen uns nur sehr stark gekränkt und hilflos fühlen und keinen Weg sehen, unsere Gefühle und die Situation anders in den Griff zu bekommen. Es ist also auch ein Akt der Hilflosigkeit.

Ihr Vorschlag, bereits zu Zeiten der Verliebtheit Vorkehrungen zu treffen, macht Sinn. Leider sind die wenigsten Menschen aber zu diesem Zeitpunkt bereit, dem Partner zu misstrauen.

Sie sind meist davon überzeugt, dass es in ihrer Partnerschaft so etwas nie geben kann und wird.

Und sie wollen ihre junge Liebe auch nicht durch solche bürokratischen Akte wie Verträge und Bestätigung von Eigentum vergiften.

Es gilt immer noch der Spruch "Über Geld spricht man in der Liebe nicht. Wahre Liebe braucht keine Verträge".

Menschen, die jedoch schon einmal eine solche schlechte Erfahrung mit dem Partner gemacht haben, werden eher zu Vorsichtsmaßnahmen bereit sind.

Da kann die negative Erfahrung sich aber in die Richtung ausschlagen – nämlich dass sie überhaupt keinem Menschen mehr vertrauen können und alle für schlecht halten.

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